Aalen: Besucherbergwerk Tiefer Stollen
Samstag, 19. April 2025
Helm auf den Kopf und ein fröhliches „Glück auf“, dann geht es mit der Grubenbahn ratternd in 400 Meter Tiefe. Es erwartet Sie ein geführter Rundgang durch die weitläufigen Gänge und Schächte, bei dem Sie die frühere Arbeitswelt der Bergleute erkunden und dank einer simulierten Schau-Sprengung eindrucksvoll erleben können. Eine faszinierende Multivisionsschau über Erzabbau und Eisenverarbeitung dokumentiert die Entwicklung des Bergbaus in der Ostalb. Zudem erfahren Sie Interessantes zum Tiefen Stollen, der heute auch im Kurbetrieb als Heilstollen dient und zahlreiche Besucher anzieht, die von den heilenden Eigenschaften des Bergbaus profitieren möchten.
Fahrpreis pro Person
Erwachsene | 54 Euro |
Kinder bis 3 Jahre (ohne Sitzplatzanspruch) | 00 Euro |
Kinder bis 14 Jahre | 38 Euro |
Familienticket 2 Erwachsene + 2 Kinder bis 14 Jahre | 146 Euro |
Enthaltene Leistungen
- Fahrt mit dem ROTEN FLITZER auf reservierten Sitzplätzen**
Fakultative Leistungen
- Eintritt Tiefer Stollen (Anmeldung erforderlich, zahlbar vor Ort): 12 Euro
Voraussichtlicher Fahrplan*
Bietigheim-Bissingen | ca. ab 07:00 Uhr | ca. an 21:45 Uhr |
Ludwigsburg | ca. ab 07:15 Uhr | ca. an 21:30 Uhr |
Kornwestheim | ca. ab 07:15 Uhr | ca. an 21:30 Uhr |
Stg.-Untertürkheim | ca. ab 07:30 Uhr | ca. an 21:15 Uhr |
Aalen | ca. an 11:15 Uhr | ca. ab 17:45 Uhr |
Nördlingen | ca. an 12:15 Uhr | ca. an 16:45 Uhr |
* ACHTUNG! Die Fahrzeiten wurden noch nicht von der DB bestätigt und können ggf. abweichen.
** Die historischen Fahrzeuge des ROTEN FLITZERs wurden seinerzeit nicht barrierefrei konstruiert und bieten keinen Stauraum. Daher können Kinderwagen und Rollstühle/Rollator ausschließlich zusammengeklappt mitgenommen werden (Voranmeldung erforderlich). Es sind Stadtführungen bzw. Besichtigungen vorgesehen, bei der Sie ggf. Treppen steigen müssen und eine dafür ausreichende Kondition benötigen. Eine Stadtführung mit Rollator ist in der Regel nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir im Falle einer betrieblichen oder technischen Störung einer Fahrt mit historischen Fahrzeugen lediglich für die Erbringung der Beförderung an sich haften. Diese kann mit Ersatzfahrzeugen aller Art, ggf. auch durch Abschleppen mit einer Zusatzlokomotive, mit Regelzügen oder Bussen durchgeführt werden. Weitergehende Ersatzleistungen oder Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.